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Allgemeine Geschäftsbedingungen | RED Property

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Linie rot

RED PROPERTY GMBH & CO. KG

Rheinallee 119 a
40545 Düsseldorf

VERMIETUNG

0211 9559072

INVESTMENT

0211 9559072

Linie rot

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerverträge der Red Property GmbH & Co. KG, im Folgenden „Red Property“ genannt,

I.
ABSCHLUSS DES MAKLERVERTRAGES

Sofern Sie von Red Property ein Exposé bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten haben, bietet Ihnen Red Property den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.

II.
PROVISIONSVERLANGEN

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag“ genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung“) ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Anschreiben oder dem Exposé schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Nachweis- oder Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erfolgt. Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung von Ihnen an diesen Dritten vermittelt wurde. Bei Abschluss eines Hauptvertrages werden Sie Red Property unverzüglich Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages zur Verfügung stellen.

III.
ANZEIGE DER VORKENNTNIS

Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Red Property hat – unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners – Anspruch auf die Provision, wenn Red Property einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.

IV.
VERTRAULICHKEIT DES EXPOSÉS UND ÜBERMITTELTER DATEN - FOLGEN BEI NICHTBEACHTUNG

Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von Red Property enthalten, sind rechtlich geschützt. Eine Weitergabe dieser von uns übermittelten Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte Weitergabe dieser Informationen, insbesondere des Exposés oder des Namens bzw. der Kontaktdaten des Ihnen nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartners zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem Dritten, schulden Sie Red Property eine Provision in der Höhe, die angefallen wäre, wenn Red Property diesen Dritten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages nachgewiesen oder vermittelt hätte.

V.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG - VERBOT DER WEITERGABE AN DRITTE

a.
Red Property haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe von Red Property vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung von Red Property für Schäden, die Red Property, deren gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursachen, auf eine Gesamtsumme in Höhe von 250.000,-- € beschränkt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

b.
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

c.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen Red Property ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer von Red Property.

d.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

e.
Die Exposés werden von Red Property auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die Red Property für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit Red Property keine Gewähr übernimmt.

f.
Die Objektdarstellung im Exposé ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufs- bzw. Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an oder zur Anmietung der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.

g.
Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.

h.
Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger zu vorgenannten Zwecken bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von Red Property nicht gestattet. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung, auch in Auszügen, ist nicht gestattet.

i.
Sie stellen Red Property von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unterlagen gegen Red Property geltend machen.

VI.
ZWISCHENMAKLER UND GEMEINSCHAFTSGESCHÄFTE

Red Property ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Red Property wird auf Verlangen offen legen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.

VII.
PRESSEMITTEILUNGEN/VERÖFFENTLICHUNG

Wenn Sie eine Presseerklärung und/oder eine sonstige Veröffentlichung im Rahmen der erfolgten Vermittlung abgeben, werden Sie Red Property darin als Berater benennen.
Sofern weder Sie noch Ihr Hauptvertragspartner eine Presseklärung oder sonstige Veröffentlichung im Hinblick auf die erfolgte Vermittlung vornehmen oder eine Benennung von Red Property als Berater im Rahmen einer vorgenommenen Presserklärung oder sonstigen Veröffentlichung unterbleibt, ist Red Property zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt.

VIII.
GELDWÄSCHEPRÜFUNG

Red Property ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen

IX.
GESETZLICH GEFORDERTE INFORMATIONEN ÜBER DIE IMMOBILIE

a.
Sie sind dazu verpflichtet, Red Property alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung der Immobilie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

b.
Sollten Sie Red Property gesetzlich geforderte Informationen nach Ziffer a. vorenthalten und Red Property aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen werden oder sollten Red Property aufgrund dessen Gebühren oder sonstige Kosten auferlegt werden, stellen Sie Red Property von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Gebühren frei.

X.
RECHT/GERICHTSSTAND

Der Maklervertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand wird durch den Sitz der vertragsabschließenden Niederlassung von Red Property oder den Sitz des Schuldners bestimmt.


Stand 07.02.2015
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